AVG: § 9 (Rechts- und Handlungsfähigkeit, nach bürgerlichem Recht; Bestellung eines Sachwalters, wirksame Zustellungen nur an diesen; Zustellung einer Kopie eines B; keine wirksame Bescheiderlassung; Begriff des Originaldokuments eines B)
§ 10 Abs 1 (Partei, Vertretung durch eigenberechtigte natürliche Person; Übermittlung einer Ausfertigung eines B bloß zur Kenntnis bewirkt keine Bescheidzustellung)