B-VG: Art 131 Abs 1 Z 1 (Bescheidbeschwerde; keine Legitimation; keine Erschöpfung des Instanzenzuges; Fremder, Ausspruch einer Rückkehrentscheidung mit Einreiseverbot; Berufung; keine eigenständige Beschwerde gegen Festlegung der Frist zur freiwilligen Ausreise)
FPG: § 55 (Frist für die freiwillige Ausreise)