vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 29. 5. 2013, 2013/01/0004 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2013/1543ZfV 2013, 1021 Heft 6 v. 6.1.2014

B-VG: Art 132 (Säumnisbeschwerde vor VwGH, keine in Verwaltungsstrafsachen mit Ausnahme von Privatanklage- und Finanzstrafsachen)

VStG: § 51 Abs 7 (Außerkrafttreten des erstinstanzlichen Straferkenntnisses 15 Monate nach Einlangen der Berufung in einem Verfahren, in dem nur dem Beschuldigten das Recht der Berufung zusteht; Äquivalent für fehlende Säumnisbeschwerde in Verwaltungsstrafsachen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!