VwGG: § 42 Abs 3 (Wirkungen eines aufhebenden Erkenntnisses; "Ex-tunc"-Wirkung; Rückwirkung eines bescheidaufhebenden Erkenntnisses ist auch vom VwGH selbst bei Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines anderen, vor Zustellung des aufhebenden Erkenntnisses ergangenen B wahrzunehmen)
VwGH 16. 5. 2013, 2012/21/0022, 0023