BundesvergabeG 2006: § 332 Abs 5 (Inhalt und Zulässigkeit des Feststellungsantrags; Unzulässigkeit, sofern der behauptete Verstoß im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens hätte geltend gemacht werden kön-
Seite 1018
nen; keiner; Antrag betreffend Verhalten der mitbeteiligten Auftraggeber nach der teilweisen Nichtigerklärung der Ausschreibung)