BundesvergabeG 2006: § 131 Abs 1 (Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung; Begründungspflicht auch bei nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen)
BundesvergabeG 2006: § 131 Abs 1 (Bekanntgabe der Zuschlagsentscheidung; Begründungspflicht auch bei nicht prioritären Dienstleistungsaufträgen)