StVO: § 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Verbot des Lenkens eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; Alkomatmessung; Nachweis der Alkoholisierung nicht allein durch Messprotokoll; keine Feststellung des Alkoholisierungsgrades im Spruch erforderlich)
VwGH 24. 5. 2013, 2013/02/0085