StVO: § 5 Abs 2 Z 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Alkotest; Verweigerung; Verdacht des Lenkens aufgrund bestimmter Umstände)
VwGH 24. 5. 2013, 2013/02/0073
Der Bf sieht in dem im Verwaltungsstrafverfahren gemäß § 5 Abs 2 StVO durch die belBeh festgestellten Sachverhalt keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Verdachtes seiner Alkoholisierung. Da die Alkoholisierung vom Bf nicht in Abrede gestellt wurde, ist zu prüfen, ob ein begründeter Verdacht des Lenkens des ggstl Fahrzeugs durch den Bf in einem alkoholisierten Zustand zum Vorfallszeitpunkt gegeben war.