StVO: § 1 Abs 1 (Straße mit öffentlichem Verkehr, wenn sie von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden kann; Qualifikation; Campingplatzzufahrt)
§ 5 Abs 1 (besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol; Verbot des Lenkens eines Kfz in alkoholbeeinträchtigtem Zustand)