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VwGH 24. 5. 2013, 2010/02/0073 (Straßenpolizei)

VwGHStraßenpolizeiZfV 2013/1523ZfV 2013, 1013 Heft 6 v. 6.1.2014

StVO: § 19 Abs 6 (Vorrang von Fahrzeugen im fließenden Verkehr gegenüber Fahrzeugen, die von Nebenfahrbahnen, von Fußgängerzonen, von Wohnstraßen, von Haus- oder Grundstücksausfahrten, von Garagen, von Parkplätzen, von Tankstellen, von Feldwegen oder dgl kommen; beispielhafte Aufzählung; Zu- und Abfahrtsweg zu/von Parkplätzen; Einmündung; Gleichhaltung zu gesetzlich aufgezählten untergeordneten Verkehrsflächen; Begrenzungslinie als unterbrochene Längsmarkierung; Abgrenzung zum Fließverkehr)

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