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VwGH 8. 5. 2013, 2013/04/0054 (Standesbezeichnung)

VwGHStandesbezeichnungZfV 2013/1518ZfV 2013, 1011 Heft 6 v. 6.1.2014

IngG 2006: § 2 Z 4 (Standesbezeichnung "Ingenieur"; Verleihungsvoraussetzungen; Ersatz nicht vorliegender Voraussetzungen durch gleichwertige fachliche und allgemeine Kenntnisse; fachbezogene Praxis nur nach Erwerb "gehobener Kenntnisse"; Ablegung von Prüfung nicht erforderlich; Mitwirkungspflicht des Antragstellers)

VwGH 8. 5. 2013, 2013/04/0054

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