ASVG: § 35 Abs 1 (Dienstgebereigenschaft; jener, auf dessen Rechnung ein Betrieb geführt wird; Verschiedenheit von Dienstgeber und Dienstnehmer; Zwischenschaltung einer juristischen Person)
§ 539a Abs 1 (Beurteilung des Sachverhalts in wirtschaftlicher Betrachtungsweise)