AlVG § 8 Abs 2 (Arbeitsfähigkeit; Anordnung einer ärztlichen Untersuchung bei begründeten Zweifeln über die Arbeitsfähigkeit)
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§ 10 Abs 1 (Verweigerung der Annahme einer zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung, Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für die Dauer der Weigerung; Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit der Arbeitslosen; Verweigerung der ärztlichen Untersuchung rechtfertigt nicht Annahme der Zumutbarkeit)