ASVG: § 4 Abs 2 (Dienstnehmer; Verhältnis in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Lektoren an einer Fachhochschule)
§ 49 Abs 7 Z 2 (Entgelt; Ausnahme für pauschalierte Aufwandsentschädigungen für Lehrende an Einrichtungen der Erwachsenenbildung; keine selbstständige Ausnahme von der Pflichtversicherung; keine Anwendung auf Vortragende an einer Fachhochschule)