FSG: § 26 Abs 2 (Entziehung; rechtskräftige Bestrafung ist nicht erforderlich; fehlt rechtskräftige Bestrafung, muss Kraftfahrbehörde die Frage, ob das in Rede stehende Delikt begangen wurde, als Vorfrage im Sinne des § 38 AVG selbstständig prüfen)
VwGH 26. 4. 2013, 2013/11/0015