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VwGH 30. 4. 2013, 2012/05/0114 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/1429ZfV 2013, 947 Heft 6 v. 6.1.2014

Wr GaragenG (WGG): § 1 Abs 1 (Anwendungsbereich)

§ 1 Abs 2 (subsidiäre Anwendung der Wiener Bauordnung)

§ 2 Abs 2 (Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen, Begriff; Garagen [Einstellräume] oder Einstellplätze samt den dazugehörigen Nebenanlagen sowie Garagengebäude)

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