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VwGH 18. 3. 2013, 2012/05/0196 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/1430ZfV 2013, 947 Heft 6 v. 6.1.2014

Nö BauO: § 74 Abs 1 (Erlassung oder Änderung eines Bebauungsplans beabsichtigt, Bausperre; Verordnung, Festlegung des Zwecks der Sperre)

§ 74 Abs 2 (ebenso; auf einzelne Grundstücke, bestimmtes Gebiet oder ganze Katastralgemeinde bezogen)

§ 74 Abs 3 (ebenso; Außerkrafttreten zwei Jahre nach Kundmachung, einmalige Verlängerungsmöglichkeit)

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