Nö BauO 1996: § 23 Abs 8 (Baubewilligung, Nichtigerklärung, Gründe; Widerspruch zu der im Flächenwidmungsplan festgelegten Widmungsart oder zu einer Bestimmung des Nö ROG 1976; Gebäude, für dessen Bewilligung nach der Bau-Übertragungsverordnung die Bezirksverwaltungsbehörde Waidhofen/Thaya zuständig war, Frist; vier Wochen nach Baubeginn; wirksame Bescheidzustellung innerhalb der Frist erforderlich, Zustellversuch nicht ausreichend)