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VwGH 18. 3. 2013, 2010/05/0046 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/1415ZfV 2013, 940 Heft 6 v. 6.1.2014

Nö BauO 1996: § 23 Abs 8 (Baubewilligung, Nichtigerklärung, Gründe; Widerspruch zu der im Flächenwidmungsplan festgelegten Widmungsart oder zu einer Bestimmung des Nö ROG 1976; Gebäude, für dessen Bewilligung nach der Bau-Übertragungsverordnung die Bezirksverwaltungsbehörde Waidhofen/Thaya zuständig war, Frist; vier Wochen nach Baubeginn; wirksame Bescheidzustellung innerhalb der Frist erforderlich, Zustellversuch nicht ausreichend)

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