Jahrbücher für wichtige Politikfelder und umfängliche, tief gegliederte Rechtsbereiche, wie das nunmehr fünfte Jahrbuch zum "Hochschulrecht", sind grundsätzlich zu begrüßen. Als Textsorte werden Jahrbücher leider oft unterschätzt. Wenn sie, wie im vorliegenden Fall, anspruchsvoll gearbeitet sind, sammeln sie das Material systematisch, bereiten es durch Überblicke auf und fokussieren auf die wichtigen Veränderungen in einem bestimmten Jahr - hier 2011. In der Regel kommentieren sie auch erstmals die Neuerungen. Ganz besonders in den dynamischen Politikfeldern, wie es zB das Hochschulwesen darstellt, mit den großen Mengen an Rechtsvorschriften für Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und deren Studiengänge, Pädagogische Hochschulen, Forschung und Forschungsförderung, erleichtern Jahrbücher die Arbeit der Fachleute; denn sie schaffen verlässliche Dokumentationen über die Tätigkeit der Gesetzgeber, der Administrationen und der Gerichte, insbesondere der europäischen Gerichte. Sie notieren oder annotieren die wissenschaftliche Literatur. Sie werden in den Folgejahren zu wertvollen Nachschlagewerken. Die Schwerpunkte der Rechtsentwicklung werden durch sie gut sichtbar gemacht. An dieser Stelle sind zwei kritische Anmerkungen am Platz: 1. Es ist nicht einzusehen, warum die Literaturangaben für ein Jahr, wie zB im Abschnitt über Universitäten, nicht vollständig sein können; Nachträge im Folgejahr, wenn einzelne Werke übersehen worden sein sollten, sind immer möglich. 2. Querverweise auf gleichartige Rechtslagen, vergleichbare Gesetzgebungsprojekte oder Judikate in anderen europäischen Ländern wären wünschenswert; denn in den europäischen Diskursen beeinflussen nicht nur Rechtsvorgänge auf der europäischen Ebene, sondern auch auf den nationalen Ebenen die jeweiligen anderen einzelstaatlichen Entwicklungen. Und da die Politik in der Regel selektive Wahrnehmungen der europäischen Rechtsentwicklung zu Vergleichen heranzieht, entspräche es durchaus der Aufgabenstellung eines Jahrbuches, fundierte Vergleiche zu bieten. Es wäre zugleich ein elegantes Alleinstellungsmerkmal.