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VfGH 16. 3. 2013, G 82/12 ua (Erwerbsausübungsfreiheit)

VfGHErwerbsausübungsfreiheitZfV 2013/1345ZfV 2013, 863 Heft 5 v. 6.11.2013

Keine Verletzung (Gesetz)

VfGH 16. 3. 2013, G 82/12 ua

Die beschränkte Anzahl der zu erteilenden Bewilligungen nach § 3 Abs 1 Oö GlücksspielautomatenG ist durch die Sozialschädlichkeit des Glückspiels aus Gründen des Spielerschutzes gerechtfertigt und auch kein unerlaubter Eingriff in das Recht auf unternehmerische Freiheit nach Art 16 GRC.

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