UWG: § 33a (Ankündigung von Ausverkäufen; Begriff; Ausnahmen)
§ 33b (ebenso; Bewilligungspflicht; inhaltliche Antragsvoraussetzungen)
§ 33f (Strafbestimmung; ua Verstoß gegen Bewilligungspflicht; nationale Vorschrift wird durch Unionsrecht insoweit verdrängt, als sie die Bestrafung nur deshalb anordnen, weil Ankündigung des Ausverkaufs nicht vorab von der zuständigen Verwaltungs-