AVG: § 57 Abs 1 (Mandatsbescheid; ohne vorausgegangenes Ermittlungsverfahren)
§ 57 Abs 2 (ebenso, Vorstellung; remonstratives Rechtsmittel)
§ 57 Abs 3 (ebenso, Wirkung; Einleitung des Ermittlungsverfahrens binnen zwei Wochen, ansonsten Außerkrafttreten des angefochtenen Bescheides; Teilrechtskraft bei Trennbarkeit der Bescheidteile; feuerpolizeiliche Aufträge; Bekämpfung nur einzelner Aufträge)