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VwGH 9. 4. 2013, 2011/04/0001 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2013/1297ZfV 2013, 836 Heft 5 v. 6.11.2013

AVG: § 13a (Manuduktionspflicht; Anleitungspflicht; keine allgemeine inhaltliche Beratung)

§ 39 (Grundsätze des Ermittlungsverfahrens, Amtswegigkeit; Mitwirkungspflicht)

IngG: § 2 Z 1 lit b (Standesbezeichnung "Ingenieur"; Voraussetzungen für die Verleihung; Nachweis der Absolvierung einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis, die gehobene Kenntnisse auf jenen Fachgebieten voraussetzt, auf denen Reife- und Diplomprüfungen abgelegt werden können; erhöhte Mitwirkungspflicht)

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