AVG: § 60 (Bescheid, Begründung; Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, für die Beweiswürdigung maßgebliche Erwägungen, Beurteilung der Rechtsfrage; Gutachten eines Amtssachverständigen, der Gutachten von Sachverständigen der TU Wien widerspricht; keine ausreichende, schlüssige Begründung)
VwGH 19. 12. 2012, 2010/06/0147