AVG: § 59 Abs 1 (Bescheide; Spruch; Inhaltserfordernisse; Determinierungsgebot; Verbot widersprüchlicher Spruchpunkte)
VwGH 6. 3. 2013, 2010/04/0102
Nach dem in § 59 Abs 1 AVG normierten Determinierungsgebot muss aus dem Spruch klar und unzweideutig hervorgehen, worüber und wie entschieden wurde. Ist der Spruch entgegen diesen Anforderungen in sich widersprüchlich bzw können verschiedene Spruchpunkte nicht logisch nebeneinander bestehen, so belastet dies den B mit inhaltlicher Rechtswidrigkeit (Hengstschläger/Leeb, AVG § 59 Rz 86, 98).