VStG: § 9 Abs 2 (besondere Fälle der Verantwortlichkeit; verantwortliche Beauftragte; Auslegung der Bestellurkunde; objektiver Maßstab gefordert)
VwGH 19. 3. 2013, 2009/02/0234 (Amtsbeschwerde)
Offenbar in Auslegung der Bestellungsurkunde sieht die belBeh - ungeachtet der unstrittigen Unwirksamkeit der Bestellung für die ARGE - eine wirksame Bestellung von H zum verantwortlichen Beauftragten für die P Bau GmbH. Dies begründet sie mit dem Umstand, dass der Sitz der technischen Geschäftsführung der ARGE mit dem Firmensitz der P Bau GmbH ident und der technische Geschäftsführer der ARGE gleichzeitig alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer der P Bau GmbH sei.