B-VG: Art 133 Z 1 (Verwaltungsgerichtshof; Zuständigkeit; keine für Angelegenheiten, die in Zuständigkeit des VfGH fallen; behauptete Verletzung im Recht auf Durchführung eines fairen Verwaltungsverfahrens)
VwGH 23. 4. 2013, 2013/02/0050
Mit der Behauptung in seinem Recht "auf Durchführung eines fairen Verwaltungsverfahrens" verletzt zu sein, macht der Bf die Verletzung eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechtes geltend. Zur Behandlung einer solchen Beschwerde ist aber der VwGH nicht zuständig.