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VwGH 12. 11. 2012, 2010/06/0235 (Verwaltungsgerichtsbarkeit)

VwGHVerwaltungsgerichtsbarkeitZfV 2013/1273ZfV 2013, 831 Heft 5 v. 6.11.2013

VwGG: § 26 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Frist, sechs Wochen; Fristbeginn mit Zustellung des Bescheids, wenn nur mündlich verkündet, mit der Verkündung)

§ 26 Abs 2 (Beschwerde auch vor Zustellung oder Verkündung möglich; Anwendung im Mehrparteienverfahren, wenn der Bescheid zumindest einer Partei gegenüber erlassen)

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