VwGG: § 34 Abs 1 (Beschwerdelegitimation, feuerpolizeiliche Aufträge; an den Eigentümer bzw Verfügungsberechtigten, keine Definition des Verfügungsberechtigten; Aufträge an Mehrheit von Personen, nicht zwingend eine unzertrennliche Verfahrensgemeinschaft; unechte Kann-Bestimmung; Auftrag an alle Miteigentümer eines Grundstücks, Wohnungseigentümer; keine Beschwerdelegitimation eines aus einem Kaufvertrag schuldrechtlich Berechtigten vor grundbücherlicher Durchführung des Eigentumserwerbs; Fortbestand der Beschwerdelegitimation der Verkäuferin)