Sbg LStrG: § 3 Abs 4 (Behebung unzulässiger Behinderungen des Gemeingebrauchs; Verfügung der Behörde; ausreichende Bestimmtheit; konkrete Maßnahme anzuordnen)
§ 40 Abs 1 (öffentliche Straße, Feststellung des Gemeingebrauchs; kein ausreichender Titel zur Vollstreckung der Beseitigung rechtswidriger Behinderungen des Gemeingebrauchs)