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VwGH 9. 4. 2013, 2011/04/0001 (Standesbezeichnung)

VwGHStandesbezeichnungZfV 2013/1263ZfV 2013, 828 Heft 5 v. 6.11.2013

IngG: § 2 Z 1 lit b (Standesbezeichnung "Ingenieur"; Voraussetzungen für die Verleihung; Nachweis der Absolvierung einer mindestens dreijährigen fachbezogenen Praxis, die gehobene Kenntnisse auf jenen Fachgebieten voraussetzt, auf denen Reife- und Diplomprüfungen abgelegt werden können; erhöhte Mitwirkungspflicht)

§ 4 Abs 2 Z 2 (Nachweise über die Praxis)

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