AlVG: § 8 Abs 2 (Arbeitsfähigkeit, als Rechtsfrage von der Behörde zu beurteilende; ärztliche Untersuchung bei Zweifel über die Arbeitsfähigkeit des Arbeitslosen; Mängel des ärztlichen Gutachtens)
VwGH 14. 3. 2013, 2012/08/0311
Aufgabe der ärztlichen Begutachtung nach § 8 Abs 2 AlVG ist es, den Befund und die Diagnose zu erstellen, um zu beurteilen, welche Verrichtungen der körperlichen und geistigen Verfassung des Arbeitslosen entsprechen. Die Wertung dieses Sachverständigenbeweises ist - innerhalb der Grenzen der freien Beweiswürdigung - der Beh anheimgestellt. Die Beurteilung, ob - ausgehend vom Gutachten des Sachverständigen - Arbeitsfähigkeit gegeben ist, obliegt der Beh (VwGH 21. 12. 2011, 2009/08/0265 = ZfV 2012/1102, mit Hinweisen auf Pfeil, Arbeitslosenversicherungsrecht3 § 8 Anm 4.2, und Sonntag in Sonntag, ASVG3 § 255 Rz 16 ff).