ASVG: § 4 Abs 2 (Begriff Dienstnehmer; Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit; Tänzerinnen; keine entscheidende Bedeutung der Freiheit bei der Gestaltung des Showtanzprogramms)
VwGH 19. 12. 2012, 2012/08/0267
1. Der Bf bestreitet nicht, dass die Tänzerinnen in den im angef B angeführten Zeiträumen in seinem Lokal tätig gewesen sind. Er wendet sich aber gegen die Beurteilung der belBeh, dass Beschäftigungsverhältnisse iSd § 4 Abs 2 ASVG vorgelegen seien.