ASVG: § 10 Abs 1 (Vereitelung einer von der regionalen Geschäftsstelle zugewiesenen zumutbaren Beschäftigung; Angabe des Arbeitslosen bei Vorstellungsgespräch, die angebotene Dauerstellung nur als Übergangslösung zu betrachten)
§ 10 Abs 3 (berücksichtigungswürdige Gründe für eine Nachsicht des Verlusts des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; nicht vorliegend bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach Ende der Sperrfrist)