ASVG: § 40 Abs 1 (Verjährung der Beiträge; Feststellungsverjährung; fehlende Feststellungen zum Eintritt der Fälligkeit und zu verjährungsunterbrechenden oder -hemmenden Maßnahmen)
VwGH 19. 12. 2012, 2011/08/0089
1. Die Beschwerde macht geltend, dass das Recht auf Feststellung der mit dem angef B vorgeschriebenen Beiträge gem § 40 Abs 1 GSVG bereits verjährt gewesen sei. Hinsichtlich der Unfallversicherungsbeiträge habe die belBeh außerdem selbst festgestellt, dass sie ab dem Jahr 2000 laufend bezahlt worden seien. Es bestehe daher kein Beitragsrückstand; eine Anrechnung der Beiträge auf längst verjährte Forderungen sei unzulässig.