GlücksspielG: § 53 Abs 2 (vorläufige Beschlagnahme)
§ 53 Abs 7 (Amtsbeschwerde des BMF gegen Entscheidungen des UVS an VwGH; umfasst auch die Beschwerdebefugnis gegen Bescheide des UVS in Verfahren über Maßnahmenbeschwerden iZm Überwachungen nach dem GSpG)