AEUV: Art 55 (Freiheit des Dienstleistungsverkehrs; Beschränkungen in Anwendung der Art 51 und 52 AEUV durch Ausnahmeregelungen, aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit und aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses; Beschränkung der Durchführung von Lotterien durch Konzessionspflicht, Schutzinteressen, Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten)