FSG: § 24 Abs 1 Z 2 idF BGBl I 2011/61 (Einschränkung der Lenkberechtigung; für Annahme einer eingeschränkten gesundheitlichen Eignung bedarf es konkreter Sachverhaltsfeststellungen darüber, dass mit Verschlechterung gerechnet werden muss; hier: Cannabiskonsum)
VwGH 20. 3. 2013, 2013/11/0028