FSG: § 23 Abs 1 idF BGBl I 2008/31 (ausländische Lenkberechtigungen; Personen mit Wohnsitz im Bundesgebiet; Zulässigkeit des Lenkens eines Kraftfahrzeuges aufgrund einer ausländischen Lenkberechtigung; Frist zum Umschreiben; keine Grundlage für Bestrafung eines Lenkers mit mehr als sechs Monate nach Begründung des Wohnsitzes in Österreich erworbener ausländischer Lenkberechtigung)
VwGH 23. 4. 2013, 2013/02/0010 (Amtsbeschwerde)