FPG: § 53 Abs 1 (Ausweisung Fremder ohne Aufenthaltstitel)
§ 66 Abs 2 (Ausweisung; Interessenabwägung; Überwiegen des persönlichen Interesses an einem Verbleib in Österreich; lange Aufenthaltsdauer, Arbeitsmarktintegration und Deutschkenntnisse)
VwGH 21. 3. 2013, 2011/23/0466