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VwGH 19. 12. 2012, 2012/06/0111 (Baurecht)

VwGHBaurechtZfV 2013/1165ZfV 2013, 773 Heft 5 v. 6.11.2013

Stmk BauG: § 43 Abs 2 Z 5 (Bauwerk, Schallpegel, der nicht gesundheitsgefährdend ist, zufriedenstellende Wohn- und Arbeitsbedingungen; hinsichtlich des Kriteriums der zufriedenstellenden Wohnbedingungen ist auf die Widmung des Bauplatzes abzustellen; Sportplatz mit Lärmschutzwand, begründete Einwände auf gleicher fachlicher Ebene wie die von der Behörde verwendeten Gutachten, weitere schalltechnische Ermittlungen erforderlich)

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