Stmk BauG: § 4 Z 47 (Ölfeuerungsanlage, Begriff)
§ 19 Z 1 (bewilligungspflichtige Vorhaben; bauliche Anlagen, soweit nicht § 20 oder § 21 eingreifen)
§ 20 Z 3 lit d (anzeigepflichtige Vorhaben; Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Ölfeuerungsanlagen und Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe einschließlich von damit allenfalls verbundenen baulichen Änderungen oder Nutzungsänderungen)