B-VG: Art 144 Abs 1 (Bescheidbeschwerde, Legitimation, keine; Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung nach Wr Stadtverfassung, Zurückweisung; Beschwerde des 1. Vertreters der Antragsteller im eigenen Namen)
Wr VolksbefragungsG: § 3 Abs 2 und 4 (Antrag auf Durchführung einer Volksbefragung, Bezeichnung von drei, höchstens sechs Vertretern; Ausübung ihrer Funktion in der Reihenfolge ihrer Angabe)