GSpG: § 50 Abs 1 (Strafverfahren nach GSpG, Zuständigkeit; Bezirksverwaltungsbehörde bzw Landespolizeidirektion, zweite Instanz UVS)
§ 50 Abs 2 (Mitwirkung der Organe der öffentlichen Aufsicht; zu diesen zählen jedenfalls die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und der Abgabenbehörden)