B-VG: Art 129a Abs 1 Z 2 (Maßnahmenbeschwerde vor den unabhängigen Verwaltungssenaten; Hausdurchsuchung aufgrund gerichtlicher Anordnung; Überschreitung des Befehls durch Durchsuchung nicht ausdrücklicher genannter Unternehmen)
WettbewerbsG: § 12 Abs 1 (Hausdurchsuchung; Anordnung des Kartellgerichtes; Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde bei Vorliegen des begründeten Verdachts)