Oö ROG 1994: § 18 Abs 3 (örtliches Entwicklungskonzept, Bestandteile)
§ 31 Abs 1 (Bebauungsplan; soweit zur Sicherung einer geordneten Verbauung oder eines möglichst wirksamen Umweltschutzes erforderlich)
§ 31 Abs 2 (Kriterien für die Festlegung der Widmungen)