AsylG 2005: § 3 (Status des Asylberechtigten, Flüchtlingsbegriff)
§ 8 Abs 1 (Status des subsidiär Schutzberechtigten, Länderfeststellungen, Aktualität erforderlich, Verweis auf alte Quellen, bloße Verweise in Entscheidungsbegründungen durch AsylGH an sich unzureichend; bloßer Verweis auf eine andere den Beschwerdeführer nicht betreffende Entscheidung, fehlender Begründungswert)