WRG 1959: § 121 (Kollaudierungsverfahren; Gegenstand ist ausschließlich die Frage der Übereinstimmung der ausgeführten mit der bewilligten Anlage; im Kollaudierungsverfahren können Zwangsrechte zur Durchführung des bewilligten Projekts nicht mehr eingeräumt werden)
VwGH 28. 2. 2013, 2010/07/0023