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VwGH 13. 11. 2012, 2011/05/0193, 2012/05/0204 WE (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2013/1048ZfV 2013, 681 Heft 4 v. 29.8.2013

ZustG: § 17 Abs 1 (eigenhändige Zustellung, Zustellung nicht möglich; Hinterlegung bei der zuständigen Geschäftsstelle des Zustelldienstes)

§ 17 Abs 2 (ebenso; schriftliche Verständigung des Empfängers, in die für die Abgabestelle bestimmte Abgabeeinrichtung [Briefkasten, Hausbrieffach oder Briefeinwurf] einzulegen; irrtümliche Einlegung in den Briefkasten eines Nachbarn; Unwirksamkeit der Zustellung)

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