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VwGH 13. 11. 2012, 2011/05/0093 (Verwaltungsverfahren)

VwGHVerwaltungsverfahrenZfV 2013/1047ZfV 2013, 680 Heft 4 v. 29.8.2013

AVG: § 59 Abs 1 (Bescheid, Spruch, angewendete Gesetzesbestimmung; Erkennbarkeit aus dem Bescheid ausreichend)

VwGH 13. 11. 2012, 2011/05/0093

Gem § 59 Abs 1 AVG hat der Spruch die in Verhandlung stehende Angelegenheit und alle die Hauptfrage betreffenden Parteianträge, ferner die allfällige Kostenfrage in möglichst gedrängter, deutlicher Fassung und unter Anführung der angewendeten Gesetzesbestimmungen, und zwar in der Regel zur Gänze, zu erledigen.

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